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PRESSE.

Im Pressebereich der InterSupply finden Sie aktuelle Pressemitteilungen, hochauflösendes Bildmaterial, Akkreditierungsinformationen und Ansprechpartner – alles für Ihre Berichterstattung zur weltweit führenden Fachmesse für Tabakwaren und Raucherbedarf.

Pressemitteilungen

InterTabac meets The Cigar Academy: Neue Kooperation bringt noch mehr Fachwissen auf die Messe

InterTabac meets The Cigar Academy: Neue Kooperation bringt noch mehr Fachwissen auf die Messe

Gemeinsame Bildungsangebote sollen bei der nächsten Ausgabe starten In ihrer mehr als 40-jährigen Geschichte hat sich die InterTabac stetig weiterentwickelt. Sie ist von einer reinen Produktschau zu einer Plattform geworden, die Besuchern und Ausstellern einen stetig wachsenden Mehrwert für ihre…

Logo Download

Die Nutzungsrechte für die Logos, Grafiken und Bilder liegen bei der Messe Dortmund GmbH. Die Logos, Grafiken und Bilder dürfen nur im Zusammenhang mit der Messe verwendet werden. Das Logo darf niemals verändert oder nur in Teilen abgebildet werden.
Bei Fragen können Sie sich gerne an intertabac@messe-dortmund.de wenden.

Akkreditierung

Sichern Sie sich jetzt Ihre Akkreditierung für die InterTabac 2025 und erhalten Sie exklusiven Zugang zu allen presse­relevanten Bereichen der Messe. Der Zutritt ist für registrierte Medienvertreter kostenfrei.

Eine Akkreditierung ist momentan noch nicht möglich. Sobald der Presseshop öffnet, erfahren Sie dies hier.

Hier finden Sie zeitnah alle relevanten Informationen rund um die Pressekonferenz und den Roundtable.

Als Messeveranstalter wollen wir Journalisten den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.

Eine Medien-Akkreditierung können erhalten:

Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch foto-journalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können:

a. durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,

b. durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,

c. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,

d. mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein. (In Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln für Blogger und einen separaten Status für Blogger geben.)

e. durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für die Schülerzeitung bestätigt.

f. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.

Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – e anzufordern. 

Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.

Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:

Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind

Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen

Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen

Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen

Als Parkfläche für Medienvertreter stehen alle allgemeinen Parkplätze im Umfeld der Hallen zur Verfügung. 

Pressekontakt & Presseverteiler

Nina Kupferschmidt

Westfalenhallen Unternehmensgruppe
Pressesprecherin / Marketing & Sales
Telefon: +49 231 1204-556

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